AGB

  1. Anwendbares Recht
    1.1 Für die - auch zukünftigen - Verträge und Lieferungen gelten, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, die nachstehenden Bedingungen.
    1.2 Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, finden keine Anwendung, und zwar auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich "Widersprechen"
    1.3 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen und die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen geschlossenen Verträge und Lieferungen unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Zustandekommen von Verträgen
    2.1 Unsere Angebote, Preise und sonstigen Angaben sind freibleibend, es sei denn, es sei etwas anderes ausdrücklich bestimmt.
    2.2 Bestellungen des Kunden gelten erst datul als angenommen, wenn sie von uns schriftlich, durch Auslieferung der Ware oder durch Übersendung einer Rechnung bestätigt werden.
    2.3 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    2.4 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen - wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind Zirkaangaben, es sei denn, sie waren ausdrucklich als verbindlich bezeichnet.

  3. Preise
    3.1 Die Preise verstehen sich in EURO ab Auslieferungsort. Zu den Preisen tritt für Kunden im Inland die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
    3.2 Den Preisen liegen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestirrunungen zugrunde. Bei Vertragsabschluss nicht bekannte Änderungen der Abgaben oder Zuwendungen (z. B. Änderungen der Einfuhrabgaben, Zölle oder Verbrauchssteuem bzw. Einführung von Ausfuhrabgaben) gehen zu Lasten des Käufers.

  4. Lieferung
    4.1 Für die Auslegung verwendeter Handelsklauseln ist das BGB maßgebend.
    4.2 Innerhalb eines vereinbarten Lieferzeitraumes erfolgt die Lieferung nach unserer Wahl. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, die bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten und die Lieferung unmöglich machen oder übermäßig erschweren (z. B. mangelnde Transportmöglichkeit), sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht entbunden, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Wir werden uns auf die genannten Umstände jedoch nur berufen, wenn der Kunde von ihrem Eintritt unverzüglich benachrichtigt wurde. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so haben wir das Recht, entschädigungslos ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
    4.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Diese gelten als jeweils selbständige Lieferung oder Leistung und sind auf Anforderung gesondert zu bezahlen. Wird die Bezahlung einer Teillieferung oder Teilleistung unberechtigt verzögert, so können wir die weitere Lieferung oder Leistung aussetzen.
    4.4 Lieferverzug tritt bei Überschreitung der Lieferfrist erst dann ein, wenn eine nach Ablauf der Lieferzeit gesetzte angemessene Nachfrist des Kunden verstrichen ist, es sei denn, dass ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart war. lm übrigen gelten die Bestimmungen des § 326 BGB mit der Einschränkung, dass der Kunde nur berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
    4.5 Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichlungen voraus. Durch Verzögerungen hierbei, die von uns nicht zu vertreten sind, können wir eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen.
    4.6 Bei Kündigung des Kaufvertrages durch den Kunden werden die vom Kunden bereits getätigte Anzahlungen mit den tatsächlich angestehenden Kosten der HFS Export Import GmbH verrechnet.

  5. Mängelrügen und Gewährleistung
    5.1 Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich schriftlich oder per Telefax unter Angabe des Liefertages, unserer Auftragsnummer und der Produktbezeichnung der beanstandeten Ware gemeldet werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in gleicher Weise zu rügen. Mengenbeanstandungen und Falschlieferungen können nur binnen 14 Tagen ab Lieterung unter Einsendung des Lieferscheines oder sonstiger die Sendung begleitender Unterlagen geltend gemacht werden.
    5.2 Verschleißteile wie z. B. Batterien, Lampen, Leuchtröhren, Sicherungen etc. sowie die Ausführung von Nachjustierungen gemäß Bedienungsanleitung fallen nicht unter die Gewährleistung. Schäden, die durch normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung durch den Kunden, Mißachtung von Betriebsvorschriften, übermäßige Beanspruchung sowie durch andere, von uns nicht zu vertretende Grunde nach Auslieferung entstehen, sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für gebraucht angebotene oder nach Sicht gekaufte Maschinen, Systeme, Anlagen, Einrichtungen und Software ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
    5.3 Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge beschränkt sich das Recht des Käufers nach unserer Wahl auf einen Nachlieferungsanspruch oder Nachbesserungsanspruch. Lehnen wir die Nachlieferung oder Nachbesserung ab oder schlagen zwei Nachliefenmgs- oder Nachbesserungsversuche binnen angemessener Frist fehl, so kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen. Zur Vomahme der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer uns unentgeltlich die erforderliche Zeit und Gelegenheit und im Rahmen des Zumutbaren auch notwendig werdende Geräte und Vorrichtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung von Nachbesserungs- oder Servicearbeiten die gespeicherten Daten zu sichern.
    5.4 Die Gewährleistungsansprüche des Kaulen; entfallen, wenn der Käufer ohne unsere schriftliche Zustimmung selbst oder durch Dritte unsachgemäße Reparaturen oder Änderungen an dem gelieferten Gegenstand vornimmt, soweit nicht ein Zusammenhang zwischen diesen Maßnahmen und dem gerügten Mangel ausgeschlossen ist. Für Software erlischt die Gewährleistung insbesondere bei eigenen Programmierarbeiten des Kunden.
    5.5 Stellt sich nachträglich heraus, daß die Beanstandung oder das Gewährleistungsverlangen des Käufers unberechtigt war, so gehen alle dadurch verursachten Kosten zu Lasten des Käufers.
    5.6 Für die von uns gelieferten Waren sind die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich. Abweichungen für das Ausland bedürfen besonderer Vereinbanmgen.

  6. Schadenersatz
    6.1 Schadenersatzansprü:che des Kunden aller Art rmd gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen, sind ausgeschlossen, es sei denn, daß es sich um unvorhersehbare Schäden aufgrund des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft handelt, wenn die Zusicherung gerade dem Schutz des Käufers vor derartigen Schäden diente, oder daß es sich um Schäden handelt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Cieschäftsführung oder eines leitenden angestellten beruhen, oder daß es sich um unvorhersehbare Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns handelt.
    6.2 In Fällen einer Verantwortlichkeit aus Produkthaftung ist der Kunde verplichtet, uns von jedweder Produkthaftung, deretwegen wir von Dritten - gleich aus welchem Rechtsgrund - in Anspruch genommen werden, freizustellen, soweit der Kunde den die Haftung auslösenden Fehler verursacht hat. Sofern wir wegen eines Produktfehlers Dritten gegenüber haften, können wir den Kunden in voller Höhe in Regress nehmen, wenn er den Fehler ganz oder überwiegend verursacht hat. Etwaige Regressansprüche des Kunden gegen uns sind nach § 5 Produkthaftungsgesetz oder §§ 340, 426 BGB \Verdcri ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Fehler von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

  7. Zahlung und Zahlungsverzug
    7.1 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
    7.2 Die Entgegennahme von Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung, zu der wir nicht verpflichtet sind. Akzeptieren wir Wechsel, so trägt die Kosten der Diskontierung und der Einziehung der Kunde. Diskontspesen, Wechselsteuern und Verzugszinsen sind sofort zahlbar. Wechsel und Schecks werden nur unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung und nur erfüllungshalber angenommen.
    7.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    7.4 Ohne Rücksicht auf die vereinbarte Zahlungsweise können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für unsere Forderungen verlangen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtern oder sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden ergeben oder wenn sich die Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Kunden durch eine Auskunft bei der Bank oder Kreditversichenmg verschlechtern. Verweigert der Kunde die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, alle weiteren Leistungen einzustellen und Ersatz der bisher gemachten Aufwendungen zu verlangen. Darüber hinaus sind wir bei Vorliegen der in Satz 1 genannten Umstände berechtigt, das gewährte Zahlungsziel für bereits gelieferte Ware zu widenufen.
    7.5 Als Zahlungsbedingung ist vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Abreden „netto Kasse" vereinbart. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn diese unbestritten oder rechtskräfug festgestellt sind.

  8. Transport und Gefahrenübergang
    8.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mangels anderweitiger Vereinbanmg bestimmen wir das Transportmittel und den Transportweg, ohne für die Wahl der schnellsten oder billigsten Möglichkeit verantwortlich zu sein. Soweit wir nach ausdrücklicher Vereinbarung oder den verwendeten Handelsklauseln nicht zum Abschluss von Versicherungen verpflichtet sind, reist die Ware grundsätzlich unversichert. Soweit nicht durch die verwendeten Handelsklauseln etwas anderes festgelegt wird, geht die Gefahr immer mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder ersten Frachtführer auf den Kunden über. Dies gilt insbesondere auch bei der Klausel ,,frei Bestimmungsort".
    8.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Kunde bei dem Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und uns sofort zu unterrichten.

  9. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrecht
    9.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender und bedingter Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bestehen, solange wir aus einer im Interesse des Kunden eingegangenen Wechselhaftung nicht endgültig befreit sind. Er bleibt auch dann bestehen, wenn unsere einzelnen Forderungen in laufende Rechnung genommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
    9.2 Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, soweit die Weiterveräußerung unter ausdrücklichem Hinweis auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgt. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung erwachsenden Ansprüche mit allen Nebenrechten ab. Er ist jedoch bis auf Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Von dem Recht zum Widerruf der Veräußerungs- und Einziehungsermächtigung werden wir keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber pünktlich nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und uns alle zur Einziehung und Durchsetzung der Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die notwendigen Unterlagen herauszugeben.
    9.3 Mit einer Zahlungseinstellung, der Beanstandung oder Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, einem Scheck oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf und zur Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware. Danach eingehende Beträge aus früheren Weiterveräußerungen sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln.
    9.4 Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
    9.5 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme der gelieferten Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit das Abzahlungsgesetz keine Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    10.1 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen., insbesondere für Lieferung und Zahlung, ist Dresden.
    10.2 Im Verhältnis zu Vollkaufleuten ist Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Dresden. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, den Käufer an dessen Sitz zu verklagen. Dieses Wahlrecht haben wir binnen zwei Wochen nach Aufforderung durch den Kunden auszuüben.
    10.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Betimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung tritt an ihre Stelle eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung.

  11. Datenspeicherung
    11.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten, insbesondere seine Kundendaten, bei uns gespeichert werden (§ 26 Bundesdatenschutzgesetz).

 (AGB - 0911997)